Vetsuisse-Fakultät

Fakultät
Studium und Ausbildung
für Dozierende
für Mitarbeitende
Forschung
Events
Agenda
Der Dekan gratuliert
Medienbeiträge
Tierspital  

Dr. med. vet.

Ziel

Die Promotion zum/r Dr. med. vet. besteht in der Durchführung einer wissenschaftlichen Arbeit (durchschnittliche Dauer ein bis drei Jahre), die in der Regel mit einer Anstellung verbunden ist. Arbeiten, die nicht an der Fakultät durchgeführt werden, können über die entsprechende Fachvertretung der Fakultät eingereicht werden.

Gesetzliche Grundlagen

Das neue Promotionsreglement der Vetsuisse Fakulät der Universitäten von Bern und Zürich ist ab 11. März 2009 in Kraft und ersetzt die Promotionsrichtlinie der Vetsuisse Fakultät des Standortes Zürich vom 23. August 2007.

Im Leitfaden für Doktorierende befinden sich alle wichtigen Informationen. Daher bitten wir Sie, ihn auszudrucken und wo nötig zu ergänzen/auszufüllen und mit der Dissertation einzureichen.

Für Fragen steht Ihnen das Standort Dekanatssekretariat jederzeit gerne zur Verfügung, Tel.: +41 (0)44 635 81 21, e-mail: dekanat@vetadm.uzh.ch.

Für jene Doktorierenden, die vor dem 11.3.2009 für eine Doktorarbeit beim Dekanat schriftlich gemeldet wurden, gelten die Übergangsbestimmungen der alten Standort Fakultäts-Promotions-Richtlinie.

Informationen zur Immatrikulation