Vetsuisse-Fakultät

Fakultät
Studium und Ausbildung
für Dozierende
für Mitarbeitende
Forschung
Events
Agenda
Der Dekan gratuliert
Medienbeiträge
Tierspital  

Studium Veterinärmedizin

Bologna-Reform mit Bachelor- und Masterstudium
Gesetzliche Grundlagen

Das Studium der Veterinärmedizin dauert 5 Jahre. Nach dem Abschluss des Studiums folgt anschliessend die eidgenössiche Prüfung in Veterinärmedizin, um das eidgenössischen Diplom für Tierärzte und Tierärztinnen zu erwerben und kurativ in der Schweiz tätig zu sein.

Die Veterinärmedizin befasst sich mit folgenden Gebieten:

  • Massnahmen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden kranker oder verunfallter Tiere fördern
  • Verbesserungen von Zucht, Haltung und Ernährung
  • Erforschung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten
  • Schutz des Menschen vor Schädigungen durch Tierkrankheiten
  • Kontrolle von Lebensmitteln tierischer Herkunft (Veterinary Public Health)
  • Probleme des Tier- und Umweltschutzes

Bologna-Reform mit Bachelor- und Masterstudium

Das Bologna-System wurde auf das Herbstsemester 2007 eingeführt. Bologna hat langfristig zum Ziel, einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Ausbildung der Tierärztinnen und Tierärzte obliegt dem Bundesamt für Gesundheit BAG und ist im Medizinalberufegesetz MedBG geregelt:

Die Leistungskontrollen während des Veterinärmedizinstudiums im Bachelor- und Masterstudiengang werden mittels universitärem / kantonalem Recht geregelt. Massgebend ist das Studienreglement über das Studium und die Leistungskontrollen in den Bachelor- und Master-Studiengängen an der Vetsuisse-Fakultät.

Die Prüfung, welche zum eidgenössichen Tierarztdiplom führt, wird über die Prüfungsverordnung MedBG (Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe) geregelt:

Die Anforderungen, die die Tierärzte erfüllen müssen, sind im Lernzielkatalog aufgeführt: