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Vetsuisse-Fakultät

Plagiate

Policy der Vetsuisse-Fakultät UZH

zum Umgang mit der Plagiatserkennungssoftware Turnitin Similarity

[Bezugnehmend auf das Policy Papier der Lehrkommission der Universität Zürich]

Die Überprüfung von studentischen Arbeiten auf Plagiate mit der Turnitin Similarity Software obliegt den Betreuerinnen und Betreuern der Studierenden.

Masterarbeiten können von den Betreuerinnen und Betreuern überprüft werden; falls Masterarbeiten auf ZORA hinterlegt werden, muss eine Überprüfung stattfinden. Mit der Abgabe der Masterarbeit geben die Studierenden die Erlaubnis, dass eine Überprüfung durchgeführt werden kann.

Doktorarbeiten müssen von den Betreuerinnen und Betreuern überprüft werden. Mit der Abgabe der Doktorarbeit bei der Betreuerin oder beim Betreuer, auf dem zuständigen Dekanat oder beim entsprechenden Doktoratsprogramm geben die Studierenden die Erlaubnis, dass eine Überprüfung durchgeführt werden kann.

Die Überprüfung der Arbeit durch die Betreuerinnen oder Betreuer muss mit der Abgabe des Referats zur Arbeit bestätigt werden. Im Referat muss ausgewiesen sein, ob Textanteile vom Betreuer oder der Betreuerin als problematisch eingestuft werden. Bei Verdacht der Betreuerinnen und Betreuer, dass Textgleichheiten ein tolerierbares Mass überschreiten, ziehen die Betreuerinnen und Betreuer im Fall von Masterarbeiten das Masterarbeits-Komitee, im Fall von Dissertationen den Prodekan bzw. die Prodekanin Forschung zur Beurteilung bei.

Portal Plagiat Prüfung Similarity von Turnitin

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Plagiate: Prävention, Entdeckung und Ahndung

Weiterführende Informationen

Information UZH Plagiate

Plagiatserkennungssoftware

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