Navigation auf uzh.ch
Externe Dozierende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich haben Anspruch auf Entschädigung der Fahrkosten (1. Klasse, Halbtaxabonnement). Bei externen Dozierenden mit Wohnsitz im Kanton Zürich ist die Fahrkostenentschädigung in der Lehrauftragsentschädigung inbegriffen. Bitte beachten Sie, dass ohne Belege keine Auszahlung erfolgen kann.
Interne Dozierende, die an der Vetsuisse-Fakultät Universität Bern unterrichten, haben Anspruch auf Entschädigung der Fahrkosten (1. Klasse, Halbtaxabonnement) im Zusammenhang mit gemeinsamen Vorlesungen, Vetsuisse-Fakultätsversammlungen oder Vetsuisse-Kommissionen. Bitte stellen Sie den Antrag an dekanat@vetadm.uzh.ch