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Neben der klassischen Dissertation zum Dr. med. vet. betreut die Vetsuisse-Fakultät auch Doktorierende in PhD-Programmen.
Direkte Nachfrage bei Professorinnen und Professoren der Vetsuisse-Fakultät oder Inserate und Aushänge in den Kliniken und Instituten.
Die Dissertation kann auch an einer externen Institution erarbeitet, muss dann aber über eine Professorin oder einen Professor der Fakultät eingereicht werden.
Folgende Institutionen bieten regelmässig Doktorandenstellen an:
Im Medizinalberuferegister müssen gemäss des Medizinalberufegesetzes alle in der Schweiz tätigen Medizinalpersonen (Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Pharmazeuten) verzeichnet werden.
Für ausländische Tierärzte schreibt die Vetsuisse-Fakultät vor, dass sie ab dem ersten Tag der Anstellung ebenfalls eingetragen sein müssen, ungeachtet ihres Tätigkeitsfeldes, d.h. auch bei der Erarbeitung einer Dissertation. Bitte informieren Sie sich unter: Medizinalberuferegister
Doktorierende müssen über die gesamte Zeit der Dissertation bis zum Erhalt der Urkunde an der Universität Zürich im betreffenden Doktorat immatrikuliert sein.
Doktorarbeiten werden in jedem Fall vor der Abgabe auf Plagiate geprüft.
Die UZH bietet Informationen für internationale Studierende und Stipendiatinnen und Stipendiaten an:
Das Dekanat (jutta.bachofner@uzh.ch) steht Ihnen als erste Anlaufstelle rund um den Forschungsalltag zur Verfügung, so auch bei Problemen mit der Betreuung Ihrer Doktorarbeit. Als Doktorierende/r können Sie sich mit Ihrem Problem an Jutta Bachofner wenden, welche die Triage der Fälle steuert. Bei fachlichen Problemen wird der/die Prodekan/in für Forschung und Nachwuchsförderung hinzugezogen; bei nicht-fachlichen Problemen wird der/die Dekan/in versuchen, eine für alle involvierten Parteien einvernehmliche Lösung zu finden.