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Vetsuisse-Fakultät

Studienreglement

Studienreglement und Studienordnung Curriculum 2021

Folgende Studienjahre studieren nach den neuen gesetzlichen Grundlagen:

Ab HS21: Die Erstsemesterigen Bachelor und die Studierenden im Master 1. Studienjahr.

Ab HS22: Die Studierenden vom 1. und 2. Studienjahr Bachelor und alle Masterstudierenden.

Die wesentlichen Änderungen sind:

Bachelor

  • Die Prüfungen dürfen drei Mal absolviert werden.
  • Das Assessmentjahr Bachelor muss zwingend innerhalb von zwei Jahren bestanden sein. Massgebend ist das Datum des Studienbeginns. Der Ausschluss gilt auch, wenn die drei Prüfungsversuche nicht ausgeschöpft sind.
  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen und Modulen ist gleichbedeutend mit der Prüfungsteilnahme.

Master

  • Das 1. Studienjahr Master à 60 ECTS Credits ist in zwei Semester gegliedert.
  • Die drei praktischen Semester à 90 ECTS Credits dauern insgesamt 1.5 Jahre. Sie sind nicht mehr in Semester gegliedert.
  • Es gibt ein vorgegebenes Fenster für die Masterarbeit.

Repetent*innen oder Studierende mit Zwischenjahren

  • Sie nehmen das Studium im neuen Curriculum auf, sofern das entsprechende Studienjahr bereits im neuen Curriculum angeboten wird.

Die rechtlichen Grundlagen sind das Studienreglement und die Studienordnung.

Studienreglement (PDF, 214 KB)

Studienordnung (PDF, 187 KB)

Die Vetsuisse-Fakultät wird in Zukunft vermehrt mit Kompetenz-basierten Lernzielen arbeiten:

VET Profiles (PDF, 329 KB)

Gesetzliche Bestimmungen für Studierende im 3. Studienjahr 2022-23

Bestimmend für die Prüfungen ist das Studienreglement.

Studienreglement (PDF, 5 MB)

 

 

Weiterführende Informationen