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Die Studierenden im 1. Studienjahr des Masterstudiengangs, erhalten zu Beginn des Frühjahrsemesters (1. März) eine Liste mit Themen zur Auswahl, welche Masterarbeiten Sie anbieten. Studierenede mit einem nicht-klinischen Schwerpunkt erhalten weitere Themen während der Schwerpunktveranstaltung zu Beginn des Frühjahrssemesters.
Die Hauptarbeit zur Masterarbeit wird in den Semestern 9-11 geleistet. Die Studierenden müssen die Masterarbeit bis zu einer vorgegebenen Frist abgeben, die z.T. von den Schwerpunkten individuell festgelegt werden.
Zugang nur für Dozierende:
Die Plattform Masterarbeiten-Themenbörse (Dozierende) umfasst:
Sie finden diese Dokumente nach dem Einloggen im Menü „Wichtige Dokumente“.
Zeitpunkt | Was |
---|---|
Ab 1. März (8. Semester), 17.00 Uhr | Studierenden wählen ein Thema für die Masterarbeit aus. |
Bis 31. Juli (8. Semester) | Unterzeichnung des Learning Agreements |
9.-11. Semester | Durchführung und Verfassen der Masterarbeit |
31. Oktober (11. Semester) | Spätester Termin für die Abgabe der Endfassung bei der betreuenden Person. (Gewisse Schwerpunkte legen die Zeitpunkte individuell fest.) |
Prov. Anfang November | Prov. Präsentation Masterarbeiten (Details folgen). |
30. November (11. Semester) | Spätester Termin für die Abgabe aller Dokumente, inkl. Bewertung der Masterarbeit im Studiensekretariat. (Gewisse Schwerpunkte legen die Zeitpunkte individuell fest.) |
Studierende mit klinischem Schwerpunkt führen zwischen der Rotationen in den Semestern 9-11 ihre Masterarbeit durch. Die Zeitfenster richten sich nach dem individuellen Rotationsplan. Für das Durchführen und Verfassen der Masterarbeit stehen den Studierenden insgesamt 16 Wochen in den Semestern 9-11 zur Verfügung. Die obenstehende Tabelle gilt hauptsächlich für Studierende mit einem klinischen Schwerpunkt.
Studierende mit einem nicht-klinischen Schwerpunkt führen während dem 9. & 10. Semester ihre Masterarbeit durch. Die Masterarbeit sollte vor Beginn der klinischen Rotationen, also Mitte des 10. Semesters (31. März), abgeschlossen sein.
Betreuerinnen und Betreuer können ihre Arbeiten auf Plagiate prüfen. Mehr Informationen sind erhältlich: Plagiate