Masterarbeit Veterinärmedizinstudium
Die Masterarbeit ist Bestandteil des Master-Studiengangs in der Veterinärmedizin und damit eine Voraussetzung für die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung.
Die Studierenden im 1. Studienjahr des Masterstudiengangs, erhalten zu Beginn des Frühjahrsemesters (1. März) eine Liste mit Themen zur Auswahl, welche Masterarbeiten Sie anbieten. Studierenede mit einem nicht-klinischen Schwerpunkt erhalten weitere Themen während der Schwerpunktveranstaltung zu Beginn des Frühjahrssemesters.
Die Hauptarbeit zur Masterarbeit wird in den Semestern 9-11 geleistet. Die Studierenden müssen die Masterarbeit bis zu einer vorgegebenen Frist abgeben, die z.T. von den Schwerpunkten individuell festgelegt werden.
Themenbörse für Masterarbeiten
Auf der Masterthemenbörse sind Hinweise und Hilfsmittel auffindbar.
Zugang nur für Dozierende:
Die Plattform Masterarbeiten-Themenbörse (Dozierende) umfasst:
- die Liste der angebotenen Themen der Standorte Bern und Zürich
- für Dozierende und Studierende wichtige Dokumente wie:
- Merkblatt Masterarbeit
- Vorlage Learning Agreement
- Vorlage zum Verfassen der Masterarbeit
- Vorlage Beurteilungsschema
- Vorlage Eigenständigkeitserklärung
- FAQ und Vorlage Bestätigung Präsentation
Sie finden diese Dokumente nach dem Einloggen im Menü „Wichtige Dokumente“.
Termine und Meilensteine
Zeitpunkt | Was |
---|---|
Ab 1. März (8. Semester), 17.00 Uhr | Studierenden wählen ein Thema für die Masterarbeit aus. |
Bis 31. Juli (8. Semester) | Unterzeichnung des Learning Agreements |
9.-11. Semester | Durchführung und Verfassen der Masterarbeit |
31. Oktober (11. Semester) | Spätester Termin für die Abgabe der Endfassung bei der betreuenden Person. (Gewisse Schwerpunkte legen die Zeitpunkte individuell fest.) |
November | Präsentation Masterarbeiten (genaues Datum wird mitgeteilt). |
30. November (11. Semester) | Spätester Termin für die Abgabe aller Dokumente, inkl. Bewertung der Masterarbeit im Studiendekanat. (Gewisse Schwerpunkte legen die Zeitpunkte individuell fest.) |
Studierende mit klinischem Schwerpunkt führen zwischen der Rotationen in den Semestern 9-11 ihre Masterarbeit durch. Die Zeitfenster richten sich nach dem individuellen Rotationsplan. Für das Durchführen und Verfassen der Masterarbeit stehen den Studierenden insgesamt 16 Wochen in den Semestern 9-11 zur Verfügung. Die obenstehende Tabelle gilt hauptsächlich für Studierende mit einem klinischen Schwerpunkt.
Studierende mit einem nicht-klinischen Schwerpunkt führen während dem 9. & 10. Semester ihre Masterarbeit durch. Die Masterarbeit sollte vor Beginn der klinischen Rotationen, also Mitte des 10. Semesters (31. März), abgeschlossen sein.
Einsatz von generativer KI
Plagiatserkennung
Betreuerinnen und Betreuer können ihre Arbeiten auf Plagiate prüfen. Mehr Informationen sind erhältlich:
- Die Betreuenden der Masterarbeiten überprüfen die Masterarbeiten, die Studierenden geben dazu ihre Erlaubnis.
- Die Überprüfung der Arbeiten durch die Betreuenden und das Fehlen eines Verdachts muss mit der Abgabe der Arbeit bestätigt werden.
- Beim Vorliegen eines Verdachts ziehen die Betreuenden das Masterarbeits-Komitee zur Beurteilung bei.
Mitglieder Masterarbeitskomitee seit 2023
Vorsitzender | Prof. Dr. med. vet. Thomas Lutz |
Nicht-klinischer Fachbereich |
Dr. med. vet. Frauke Seehusen (Dipl. ECVP) PD Dr. Christelle Le Foll |
Klinischer Fachbereich | Dr. med. vet. Michelle Jackson (Dipl. ECVS) |
Studentische Vertretung | med. vet. Daniel Fuchs |