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Die Habilitation kann persönlich oder elektronisch beim Dekanat der Vetsuisse-Fakultät Universität Zürich eingereicht werden (Voranmeldung: 044 635 81 21 oder dekanat@vetadm.uzh.ch). Die Vorgaben des Habilitationsreglements der Vetsuisse-Fakultät sind verbindlich. Habilitationen mit formalen Mängeln oder unvollständigen Unterlagen werden zurückgegeben und müssen neu eingereicht werden.
Zusammen mit dem Habilitationsgesuch sind in elektronischer Form einzureichen:
Der Habilitandin bzw. dem Habilitanden ist es freigestellt, zusammen mit dem Habilitationsgesuch eine für die Vetsuisse-Kommission Beförderungsgeschäfte (VS-K BG) unverbindliche Liste mit maximal fünf (5) möglichen externen Gutachter*innen für die Habilitationsschrift einzureichen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, müssen allfällige Beziehungen zu den vorgeschlagenen Gutachter*innen dargelegt werden.
Die gedruckten Pflichtexemplare der Habilitationsschrift für die Bibliotheken müssen erst am Schluss des Verfahrens beim Dekanat eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierfür die Bindevorschriften. Die Vorgaben finden Sie nebenan unter den Downloads.
Die Habilitandin bzw. der Habilitand soll sich dort weiterbilden, wo sie/er ihre/seine eigenen Schwächen sieht und/oder grosses Interesse hat.
Hochschuldidaktik https://www.weiterbildung.uzh.ch/de/hochschuldidaktik.html
Personen, die kürzlich habilitiert haben:
Diesbezügliche Informationen erteilt Ihnen gerne die Leiterin des Dekanatssekretariats, Marlen Tschudin, erreichbar unter Tel. 044 635 81 21 oder per E-Mail: dekanat@vetadm.uzh.ch