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Vetsuisse-Fakultät

Fakultäre Prüfungen

Gesetzliche Bestimmungen

Die Leistungskontrollen finden nach universitärem / kantonalem Recht statt. Bestimmend sind die rechtlichen Dokumente.

Prüfungsdaten und -orte

Die Termintabelle Leistungskontrolle gibt Auskunft, wann die Prüfungen stattfinden.

Termintabelle Leistungskontrollen 2024 (PDF, 126 KB)

Richtlinien zu den Leistungskontrollen

Die Vetsuisse-Fakultät hat Richtlinien zu den Leistungskontrollen erarbeitet, welche Auskunft über alles Wichtige geben. Das Dokument wird von Prüfungsjahr zu Prüfungsjahr überarbeitet.

Richtlinien Prüfungen Studienjahre 1-4 (PDF, 332 KB)

Prüfungsgebühren

Die Vetsuisse-Fakultät verlangt Prüfungsgebühren im Umfang von Fr. 250.- pro Prüfungsjahr. Dies ist in der Verordnung über die Studiengebühren an der Universität Zürich geregelt.

Modulbuchung

Die Buchung eines Moduls bedeutet die Teilnahme an den Veranstaltungen und an den Leistungskontrollen. Die Vetsuisse-Fakultät hat im Bachelor und Master Veterinärmedizin Buchungsmodule, dies bedeutet, es hat Platz für alle. Die Buchungs- und Stornofristen sind die an der UZH offiziellen Fristen.

Die Modulbuchung wird am Erstsemesterigentag oder an den Prüfungsinformationen erklärt. Es ist nicht nötig, die Module vor Vorlesungsbeginn zu buchen.

UZH für Studierende-Modulbuchung

Repetitionssession, Online-Prüfungsanmeldung

Die Studierenden der Studienjahre 1 bis 4 melden sich für Repetitionsprüfungen via Online-Prüfungsanmeldung an. Die Zeitfenster werden den Studierenden bekannt gegeben.

Online-Prüfungsanmeldung

Prüfungsabmeldung

Abmeldungen müssen vor der Leistungskontrolle im Studiendekanat eintreffen. Insbesondere bei kurzfristigen Abmeldungen ist die telefonische Abmeldung (044 635 81 29 oder 044 635 81 24) oder eine Abmeldung per E-Mail möglich. Wer unentschuldigt an einer Prüfung fehlt, erhält die Note 1.
Spätestens drei Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises muss das Abmeldegesuch zusammen mit den entsprechenden Bestätigungen (z.B. Arztzeugnis) via Studierendenportal eingereicht sein. Wird das Abmeldegesuch bewilligt, wird das Modul storniert. Wird es nicht bewilligt, gilt es als Fehlversuch (Note 1).

Studium und Behinderung

Ein Antrag um nachteilausgleichende Massnahmen muss von der Fachstelle Studium und Behinderung der Universität Zürich geprüft werden. Der geprüfte Antrag kann bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Studiensekretariat der Vetsuisse-Fakultät eingereicht werden.

www.disabilityoffice.uzh.ch

Prüfungsresultate, Leistungsausweis

Die Prüfungsresultate werden ca. 4 Wochen nach der letzten schriftlichen Prüfung bekannt gegeben. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Die Leistungsausweise der UZH werden den Studierenden von der Kanzlei zwei Mal pro Jahr zur Verfügung gestellt, in der Regel im September und im März.
Im Studierendenportal sehen Sie jederzeit, wo Sie im Studienverlauf stehen. Studierendenportal

Oberaufsicht

Der Dekan/ die Dekanin und der Prodekan/ die Prodekanin Lehre halten die Oberaufsicht über die Prüfungen inne.

Prüfungseinsicht

Studierende, die ihre Prüfung einsehen möchten, müssen ein schriftliches, begründetes und unterschriebenes Gesuch an die Prüfungskommission der Vetsuisse-Fakultät stellen (siehe Anleitung auf dem Leistungsausweis). Die Termine für die Prüfungseinsicht sind abhängig vom Versand der Leistungsausweise. Einsicht in Prüfungen kann zweimal jährlich je ungefähr 20 – 30 Tage nach Empfang der Leistungsausweise genommen werden. Der Termin für die Einsichtnahme wird den Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt.

Einsprache und Rekurs

Gegen neu ausgewiesene Leistungen im Leistungsausweis kann innert 30 Tagen seit Empfang des Leistungsausweises schriftlich Einsprache beim Dekanat der Vetsuisse-Fakultät erhoben werden. Diese antworten auf die Einsprache des Studierenden mit einem Einspracheentscheid. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Empfang des Entscheides schriftlich Rekurs bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen erhoben werden (§ 19 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes).

Eidg. Prüfung Veterinärmedizin

Die Prüfung verläuft gemäss Medizinalberufegesetzes (MedBG). Die Prozesse (Anmeldung, Termine) liegen in der Verantwortung des BAG.

Weitere Informationen zu finden unter 2. Studienjahr Master

Weiterführende Informationen

Für Prüfungen wichtig sind:

- Studienreglement, Studienordnung
- Richtlinien Leistungskontrollen
- Termintabelle
- Modultabellen
- Modulbuchung oder Online-Prüfungsanmeldung