Prüfungen bis HS2010 - Nicht aktuell! Siehe unter Prüfungen ab HS2010
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Prüfungsdaten und -orte
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren werden separat vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhoben. Es handelt sich um eine Gebühr für eidgenössische Prüfungen, die zusätzlich zur Immatrikulationsgebühr der Universität Zürich verlangt wird.
Grundgebühren:
- Studienjahr: 400 CHF
- Studienjahr: 570 CHF
- Studienjahr: 690 CHF
- Studienjahr: 550 CHF
- Studienjahr: 220 CHF
Gebühren für Wiederholungsprüfungen werden wie folgt berechnet:
- Grundgebühr des entsprechenden Studienjahres
- minus 50 CHF
- geteilt durch die Anzahl ALLER Prüfungen des Studienjahres
- mal die Anzahl der zu wiederholenden Einzelprüfungen
- plus 50 CHF
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem offiziellen Anmeldeformular, welches im Studiensekretariat der Vetsuisse-Fakultät Universität Zürich erhältlich ist.
Die Anmeldung wird mittels grüner Zulassungsbewilligung bestätigt. Verspätete Prüfungsanmeldungen werden nicht akzeptiert.
Abmeldung und Auskunft
Auskunft über Prüfungsangelegenheiten gibt Frau Dr. M. Brunner.
Wer unentschuldigt an einer Prüfung fehlt, erhält einen Misserfolg.
Abmeldung erfolgt bei Frau Dr. M. Brunner:
- mit eingeschriebenem Brief mit ärztlichem Zeugnis
- Wenn die Zeit zu knapp ist, per Telefonanruf
- Falls nicht erreichbar: Nachricht ans Studiensekretariat (044 635 82 93)
Dr. med. vet. Madeleine Brunner
Präsidentin der Prüfungskommission
Seestrasse 250
8700 Küsnacht
Tel. +41 (0)44 391 95 39
bbrunner@zik.ch
Adressänderungen
Adressänderung des festen Wohnsitzes und Namensänderung nach der Anmeldung müssen gemeldet werden:
- an Frau Dr. M. Brunner, Präsidentin der Prüfungkommission
- an Herrn Gérard Grangier, BAG, Sektion Medizinalprüfungen, 3003 Bern
Prüfungsresultate
Die Prüfungsresultate werden ca. 4 Wochen nach der letzten schriftlichen Prüfung an den festen Wohnsitz versandt (1. Studienjahr) bzw. sind online im Modulbuchungstool einsehbar (ab 2. Studienjahr). Telefonische Auskünfte können vorher nicht erteilt werden.
Prüfungsreglement
- Die Prüfungen müssen zum frühest möglichen Termin angetreten werden.
- Jede Einzelprüfung muss bestanden werden.
- Die Prüfungen können maximal 2 mal wiederholt werden.
Die Prüfungen des ersten Jahres können ein einziges Mal wiederholt werden. Ab dem zweiten Jahr sind zwei Wiederholungen erlaubt.
Repetition nicht bestandener Prüfungen
1. Studienjahr
Die nicht bestandenen Einzelprüfungen der 1. Session können in der 2. Session wiederholt werden. Wer mehr als 1 Einzelprüfung nicht bestanden hat, muss alle Prüfungen wiederholen. Wer 1 Einzelprüfung nicht bestanden hat, muss nur diese wiederholen. Wer 2 Mal eine der Einzelprüfungen nicht besteht, wird definitiv vom Studium ausgeschlossen.
Zum Uebertritt ins zweite Studienjahr müssen alle Prüfungen erfolgreich absolviert sein.
2. und 3. Studienjahr
Nicht bestandene Prüfungen des 2. Studienjahres können während des 3. Studienjahres wiederholt werden. Es kann weiter studiert werden, auch wenn nicht alle Einzelprüfungen bestanden sind.
Prüfungen des 3. Studienjahres: wer alle Einzelprüfungen des 2. Jahres bestanden hat und maximal 3 Prüfungen des 3. Jahres nicht bestanden oder wegen Krankheit verpasst hat, kann an der Wiederholsession des 3. Jahres anfangs Herbstsemester teilnehmen.
Alle anderen müssen ein Jahr repetieren.
Der Uebertritt ins 4. Studienjahr ist erst nach Erreichen der 120 ECTS Punkte aus dem 2. und 3. Jahr möglich.
Rekurse und Prüfungseinsicht
Rekurse und Anträge auf Prüfungseinsicht können erst NACH Erhalt des Eidgenössischen Zeugnisses (Prüfungsprotokoll) gemacht werden. Auf diesem Formular befinden sich die Rechtsmittelbelehrung inkl. Einsprachefrist als auch die Adresse der MEBEKO, welche die Gesuche behandelt.
Damit auf eine Beschwerde eingetreten wird, muss ein Kostenvorschuss von 350 CHF geleistet werden.
Gesetzliche Grundlagen
Für den Vetsuisse-Studiengang Veterinärmedizin gilt die Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin vom 21.Oktober 2004. Die Übergangsfrist endet am 1. September 2010.
Eidgenössische Abschlussprüfung nach neuem Medizinalberufungsgesetz (MedBG)
Die Prüfung erfolgt gemäss neuem MedBG erstmals im Herbst 2011. Sie ist gleich aufgebaut wie die jetzigen Abschlussprüfungen. Die Studierenden erhalten Klinische Fälle (Pferde, Rinder, Kleintiere) und führen eine Sektion durch.