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Vetsuisse-Fakultät

Allgemeines Doktorat

Die Promotion zum/r Dr. med. vet. besteht in der Durchführung einer wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel mit einer Anstellung verbunden ist. Arbeiten, die nicht an der Fakultät durchgeführt werden, müssen über die entsprechende Fachvertretung der Fakultät eingereicht werden.

Gesetzliche Grundlagen

Das Promotionsreglement der Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich ist die rechtliche Grundlage des Doktorats.

Promotionsreglement (PDF, 413 KB) (PDF, 413 KB)

Antrag auf Abschluss und Leitfaden

Im Leitfaden für Doktorierende befinden sich alle wichtigen Informationen. Daher bitten wir Sie, ihn auszufüllen und mit der Dissertation einzureichen.

Leitfaden für Doktorierende (PDF, 517 KB)

Curriculum Vitae (DOCX, 21 KB)

Mustertitelblatt (DOCX, 21 KB)

Anleitung Struktur und Format (PDF, 50 KB)

Formular für Co-ReferentIn (PDF, 466 KB)

Zum Einreichen der Unterlagen muss mit Jutta Bachofner vom Dekanat Kontakt aufgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit einer persönlichen Abgabe oder einer digitalen Einreichung.
Tel.: +41 (0)44 635 81 86 oder E-Mail: jutta.bachofner@uzh.ch

Urkunde

Die UZH stellt die Urkunde aus. Auf dem Academic Record können auf freiwilliger Basis Veranstaltungen und Module aus dem Vorlesungsverzeichnis der UZH aufgeführt werden, die im Rahmen des Doktorats besucht wurden. Kurse von anderen Fakultäten werden in der Regel über die Modulbuchung gebucht und sind deshalb erfasst.

Weitere Kurse, die auf dem Academic Record ausgewiesen werden sollen, müssen mit Abschluss des Doktorats eingereicht werden.